Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anwendungsbereich dieser Vertragsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungsangebote (außer für Fernstudiengänge), die von der „Förderungsdienst des Niedersächsischen Einzelhandels Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, als Träger des Bildungszentrum des Einzelhandels (BZE), Kurzer Ging 47, 31832 Springe, Telefon: 05041 788-0, Fax: 05041 788-88, E-Mail: info@bze.de auf der Website https://bze.de (nachfolgend „Bildungszentrum“ genannt) angeboten werden.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
(1) Die Anmeldung zu den Veranstaltungsangeboten des Bildungszentrums erfolgt online über die Website https://bze.de. Interessenten* können aus den dortigen Veranstaltungsangeboten über den Button "Kurs buchen" die einzelnen Veranstaltungen auswählen. Nach dortiger Eintragung ihrer Rechnungsadresse sowie der Daten der teilnehmenden Personen (nachfolgend „Teilnehmenden“* genannt) werden diese online an das Bildungszentrum gesendet. Über den Button „Veranstaltungsangebot zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Interessent einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Vertrages über das bestellte Veranstaltungsangebot ab. Vor Abschicken seines Antrags kann der Interessent die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Interessent durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
(2) Das Bildungszentrum schickt daraufhin dem das Veranstaltungsangebot gebucht habenden Interessenten eine automatische Empfangsbestätigung an die von letzterem angegebene E-Mail-Adresse per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Veranstaltungsangebots nochmals aufgeführt wird und die der das Veranstaltungsangebot bestellt habende Interessent ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung beim Bildungszentrum eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch das Bildungszentrum zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Durchführung des Veranstaltungsangebots, wird der Vertragstext (bestehend aus AGB und Auftragsbestätigung) dem das Veranstaltungsangebot bestellt habenden Interessenten vom Bildungszentrum auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
(3) Der Vertrag kommt zwischen dem Bildungszentrum und dem das Veranstaltungsangebot bestellt habenden Interessenten zustande. Meldet der das Veranstaltungsangebot bestellt habende Interessent zulässigerweise einen Dritten (z. B. Mitarbeiter*) als Teilnehmenden für ein Angebot an, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen auch für diesen Teilnehmenden. Der Vertragspartner des Bildungszentrums ist in diesem Fall verpflichtet, den entsendeten Teilnehmenden über diese Vertragsbedingungen in Kenntnis zu setzen.
3. Veranstaltungskosten und Fälligkeit
(1) Die Fälligkeit der Kosten für die Veranstaltungen ist nicht vom Erhalt etwaiger Fördermittel seitens des Vertragspartners des Bildungszentrums von dritter Seite abhängig. Die Fördermittel dienen lediglich zur Refinanzierung für den Vertragspartner.
(2) Die Kosten für das Lernmaterial, sofern solche in der Veranstaltungsbeschreibung aufgeführt sind, sind spätestens mit Beginn des Zeitraums des Veranstaltungsangebots nach Erhalt der Rechnung fällig.
(3) Die übrigen Veranstaltungskosten (entsprechend der Veranstaltungsbeschreibung) sind nach Erhalt der Rechnung sofort fällig.
(4) Nicht enthalten in den vorgenannten Kosten für die Veranstaltungen sind etwaige Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, wie zum Beispiel Computer-Hard- und/oder -Software, Gesetzestexte und Literatur (soweit sie nicht Bestandteil der vom Veranstalter gestellten Lernmittel sind) sowie eigene Kosten des Teilnehmenden für Telefon, Porto und Datenfernübertragung, Kosten für Fahrten, Übernachtung und Verpflegung, Parkgebühren sowie die Prüfungsgebühren. Die Höhe der Prüfungsgebühren wird von der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) festgesetzt. Die Prüfungsgebühren sind separat an die IHK zu entrichten.
(5) Nimmt eine als Teilnehmender angegebene Person nicht an einer Veranstaltung teil, besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme an einem Ersatztermin. Die vermittelten Inhalte der Veranstaltung müssen dann selbstständig erarbeitet werden. Vorbehaltlich der in Ziffer 4. und 5. dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen genannten Fälle werden Veranstaltungskosten in voller Höhe fällig.
4. Rücktritt vor Beginn der Veranstaltung
(1) Vor dem Beginn des in der Auftragsbestätigung genannten Zeitraums eines Veranstaltungsangebotes wird dem das Veranstaltungsangebot bestellt habenden Interessenten vom Bildungszentrum ein Rücktrittsrecht vom Vertrag wie folgt eingeräumt:
- Bei Rücktritt bis zu 28 Tage vor Beginn des angegebenen Zeitraums des Veranstaltungsangebots entstehen keine Ausfallkosten.
- Bei Rücktritt vom 27. bis zum 16. Tag vor Beginn des angegebenen Zeitraums des Veranstaltungsangebots betragen die Ausfallkosten 10 % der gesamten Veranstaltungskosten.
- Bei Rücktritt zwischen dem 15. Tag vor Beginn des angegebenen Zeitraums des Veranstaltungsangebots und bis zum Beginn betragen die Ausfallkosten 25% der gesamten Veranstaltungskosten.
(2) Nach Ablauf dieser Fristen ist das vertragliche Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Das Recht, nach den nachfolgenden Bestimmungen in Ziffer 5. zu kündigen, bleibt unberührt.
(3) Die Rücktrittserklärung muss in Textform (z. B. per E-Mail) dem Bildungszentrum zugehen.
(4) Das Widerrufsrecht nach § 355 BGB des das Veranstaltungsangebot bestellt habenden Interessenten, sofern es sich bei dieser Person um einen Verbraucher* handelt, bleibt hiervon unberührt.
5. Kündigung nach Beginn und während der Veranstaltung
(1) Sollte Aufstiegs-BAföG für ein Veranstaltungsangebot beantragt und dieses nicht zuerkannt worden sein, gewährt das Bildungszentrum ein Sonderkündigungsrecht gegen Zusendung des Ablehnungsbescheides der zuständigen Stelle. Es werden in diesem Fall vom Bildungszentrum nur Leistungen anteilig in Rechnung gestellt, die bis zum Eingang der Kündigung für das Bildungszentrum erbracht worden sind.
(2) Ist das Veranstaltungsangebot in verschiedene Veranstaltungsabschnitte unterteilt, gelten folgende besondere Regelungen:
(a) Erfolgt die Kündigung mindestens vier Wochen vor dem nächsten Veranstaltungsabschnitt, entstehen keine weiteren Kosten. Ebenso hat das Bildungszentrum die Möglichkeit der Kündigung bis mindestens vier Wochen vor Start des nächsten Veranstaltungsabschnitts.
(b) Erfolgt die Kündigung später als in Buchstabe (a) genannt, sind die Kosten für den nächsten Veranstaltungsabschnitt zu entrichten. Für eventuell noch danach folgende Veranstaltungsabschnitte entstehen keine Kosten mehr.
(c) Für die Kündigung steht Verbrauchern auf der Website ein Kündigungsformular zur Verfügung (https://bze.de/kuendigung).
(3) Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
(4) Sollten die Veranstaltungskosten nicht innerhalb der geltenden Zahlungsfristen bezahlt werden, kann das Bildungszentrum die Veranstaltungsteilnahme verweigern und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.
(5) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
6. Absage und Terminverschiebungen von Veranstaltungen
(1) Das Bildungszentrum kann, soweit nicht eine Durchführungsgarantie in der Beschreibung des Veranstaltungsangebots angegeben worden ist, vom Vertrag zurücktreten, wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl gemäß Veranstaltungsbeschreibung nicht erreicht wird, Dozenten ausfallen oder die Veranstaltung aus anderen Gründen, die das Bildungszentrum nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden kann. Bereits gezahlte Veranstaltungskosten werden erstattet. Die Benachrichtigung über eine Veranstaltungsabsage erfolgt mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse des das Veranstaltungsangebot bestellt habenden Interessenten. Weitergehende Ansprüche bestehen nach Maßgabe der Regelungen in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen nicht.
(2) Das Bildungszentrum behält sich zudem vor, einzelne Veranstaltungstermine zu verschieben, wenn sie aus dringenden Gründen nicht am vorgesehenen Termin stattfinden können. Ein dringender Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der vorgesehene Dozent der Veranstaltung z. B. krankheitsbedingt abgesagt hat und kein adäquater Ersatzdozent gefunden werden konnte. Die Teilnehmenden werden hierüber frühestmöglich informiert.
(3) Schadensersatzansprüche aufgrund der Absage von Veranstaltungen oder Terminverschiebungen sind, soweit gesetzlich zulässig, nach Maßgabe der Regelungen in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen ausgeschlossen.
7. Veranstaltungsdurchführung und Lernmaterialien
(1) Die Veranstaltungsangebote werden entsprechend der angekündigten Veranstaltungsbeschreibung durchgeführt. Das Bildungszentrum behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Durchführung des Veranstaltungsangebots durch einen bestimmten Dozenten oder an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Das Bildungszentrum behält sich vor, Unterrichtstermine zu verschieben oder abzusagen und den Dozenten zu wechseln. Dies berechtigt weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der zu zahlenden Kosten. Weitergehende Ansprüche aus einer solchen Änderung seitens der das Veranstaltungsangebot bestellt habenden Interessenten und/oder Teilnehmenden, insbesondere Schadensersatzansprüche, Ersatz- und Folgekosten gleich welcher Art, sind außerhalb der gesetzlich zwingend zu beachtenden Grenzen, nach Maßgabe der Regelungen in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen ausgeschlossen.
(2) Ein Anspruch der Teilnehmenden auf Teilnahme an den einzelnen Einheiten des Veranstaltungsangebots besteht lediglich dann, wenn die Veranstaltungskosten beglichen sind.
(3) Es besteht kein Anspruch auf Lernmaterialien (Print und Online), es sei denn, diese sind verbindlich in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung angekündigt und damit Bestandteil des Veranstaltungsangebots.
(3) Darüber hinaus sind Lernmaterialien (Print und Online) ausschließlich zum persönlichen Gebrauch der Teilnehmenden bestimmt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung und des Nachdrucks oder Vervielfältigung der Lernmaterialien oder Teilen hiervon, bleiben dem Bildungszentrum vorbehalten. Jede Art der Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bildungszentrums. Auch ein Ton- und/oder Bild-/Videomitschnitt des Unterrichts ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bildungszentrums nicht gestattet.
8. Hausordnung/Teilnehmendenpflichten
Teilnehmende verpflichten sich, die Verhaltensregeln und die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Leitung und deren Beauftragten zu folgen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere Zahlungsverpflichtungen, einzuhalten. Personen, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, die planmäßige Durchführung des Veranstaltungsangebots stören oder Zahlungen nicht pünktlich leisten, können von den Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Die Kündigung durch das Bildungszentrum kann in solchen Fällen fristlos erfolgen. Die Pflicht zur Zahlung der gesamten Veranstaltungskosten wird hierdurch nicht berührt.
9. Haftung
(1) Ansprüche seitens der das Veranstaltungsangebot bestellt habenden Interessenten und/oder Teilnehmenden auf Schadensersatz gegenüber dem Bildungszentrum sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bildungszentrums, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Bildungszentrum nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche seitens der das Veranstaltungsangebot bestellt habenden Interessenten und/oder Teilnehmenden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Absätze (1) und (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Bildungszentrums, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Das Bildungszentrum ist stets darum bemüht, die innerhalb der Veranstaltungsangebote vermittelten Inhalte aktuell zu präsentieren. Es besteht jedoch Einvernehmen darüber, dass dies nicht garantiert werden kann. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang eine Haftung für Schäden der Teilnehmenden durch unzutreffende Unterrichtsinhalte und Empfehlungen, technische Ausfälle oder sonstige Unzulänglichkeiten nach Maßgabe der vorgenannten Regelungen ausgeschlossen.
10. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. An die Stelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
(3) Sofern es sich beim das Veranstaltungsangebot gebucht habenden Interessenten um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Interessenten und dem Bildungszentrum der Sitz des Bildungszentrums.
(4) Informationen über die Art und den Zweck der Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen entnommen werden.
(5) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass wir nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und hierzu auch nicht verpflichtet sind.
* Soweit in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen die Begriffe „Interessent“, „Mitarbeiter“, „Verbraucher“, „Dozenten“ oder „Teilnehmender“ verwendet werden, so dient dies ausschließlich der leichteren Lesbarkeit der Regelungen; gemeint ist selbstverständlich auch jedes andere Geschlecht (m/w/d).