Ausbilderschein
Was ist der Ausbilderschein?
Der Ausbilderschein, auch bekannt als AdA-Schein (AdA ist die Kurzform von „Ausbildung der Ausbilder“), ist ein bundesweit einheitliches und staatlich anerkanntes Zertifikat, das die berufs- und arbeitspädagogische Eignung zum Ausbilden von Azubis in Unternehmen bescheinigt. Grundsätzlich braucht jedes Unternehmen, das Auszubildende beschäftigen möchte, mindestens einen Ausbilder oder eine Ausbilderin. Um die dazu benötigte Ausbildungsberechtigung zu erhalten, müssen Beschäftigte eine Ausbildung zum Ausbilder nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) erfolgreich abschließen.
Online-Unterricht
(ab 170 €)
Präsenzunterricht
(ab 565 €)
Wer braucht einen Ausbilderschein?
Der Ausbilderschein dient als Qualifikationsnachweis für Personen, die Auszubildende in einem Unternehmen ausbilden möchten. Der Schein zeigt, dass die Person über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt, um die Ausbildung durchzuführen und Verantwortung für die Auszubildenden zu übernehmen.
Viele Unternehmen haben es lange Zeit verpasst, die Fähigkeiten ihrer Mitarbeiter:innen zu nutzen, die über die berufsspezifischen Anforderungen hinausgehen. Dazu zählen beispielsweise die persönlichen Attribute der Empathie, Geduld und Organisationsfähigkeit sowie die Begabung, Inhalte verständlich und greifbar zu vermitteln. All diese Talente sind die perfekte Voraussetzung dafür, junge Menschen zu schulen, ihnen den beruflichen Einstieg zu ebnen und Fachkräfte von morgen auszubilden – mit einem AEVO Ausbilderschein.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind mit dem Ausbilderschein verbunden?
- Rechtliche Anforderungen
Laut Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, müssen Ausbilderinnen und Ausbilder über die erforderliche fachliche Eignung verfügen. Der Ausbilderschein dient als Nachweis dieser Eignung und erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausbildung von Fachkräften.
- Qualitätssicherung
Ein Ausbilderschein stellt sicher, dass die Ausbildung nach bestimmten Standards durchgeführt wird. Durch die Ausbildung der Ausbilder werden Fachkenntnisse und pädagogische Fähigkeiten vermittelt, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten.
- Betriebliche Anforderungen
Viele Unternehmen benötigen einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin mit einem Ausbilderschein, um den Ausbildungsbetrieb zu leiten. Der Ausbilderschein ermöglicht es, Ausbildungsplätze anzubieten und qualifizierte Fachkräfte auszubilden.
- Persönliche Weiterentwicklung
Der Erwerb eines Ausbilderscheins ist auch eine Möglichkeit für Fachkräfte, ihre eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse weiterzuentwickeln. Durch die Ausbildung der Ausbilder können sie ihre pädagogischen und sozialen Kompetenzen stärken und ihre beruflichen Perspektiven erweitern.
Echte Stimmen von Absolvent:innen
Wie viel kostet der Ausbilderschein?
Je nach Durchführungsvariante liegen die Kosten für die Seminare zur Ausbildereignungsprüfung im BZE zwischen 170 und 660 Euro.
Die Prüfungsgebühren werden den Teilnehmenden von der jeweiligen Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt, bei der die Prüfung abgenommen wird. Die Gebühren variieren je nach Kammer, bei der IHK Hannover lagen sie zuletzt bei 296 Euro (Stand 12/2023).
Wer den Ausbilderschein besitzt, darf über kurz oder lang mit einer Erhöhung des eigenen Lohns bzw. Gehalts rechnen. Denn mit der Ausbildungsbefähigung sorgt man natürlich nicht nur dafür, dass ein Betrieb überhaupt ausbilden darf, sondern steigert damit auch seinen eigenen Wert für den Arbeitgeber.
Wie lange dauert die Ausbildung der Ausbilder (kurz: AdA)?
Im BZE haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Durchführungsvarianten zur Vorbereitung auf den Ausbilderschein. Bis auf das Kurzseminar mit 2,5 Tagen für Teilnehmende mit spezifischer Vorbildung, sind die Kurse auf insgesamt 48 Stunden Vorbereitungszeit ausgelegt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Ausbilderschein zu machen?
- Zulassungsvoraussetzungen
Abgesehen von einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen vorzuweisen, um die Fortbildung als Ausbilderin oder Ausbilder nach Ausbildereignungsverordnung (AEVO) und Berufsbildungsgesetz (BBIG) ablegen zu können.
Jedoch prüft die IHK, ob die Prüfungsteilnehmer die persönliche wie auch fachliche Eignung erfüllen.
- Persönliche Eignung nach § 29 BBiG
Persönlich geeignet ist grundsätzlich jedermann, abgesehen von Menschen, die Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen dürfen oder solchen, die wiederholt gegen Vorschriften und Bestimmungen des BBiG verstoßen haben.
Die Überprüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung erfolgt mit der Prüfung zur Ausbildereignung.
Geeignet ist, wer sowohl den praktischen als auch den schriftlichen Teil jeweils mit mindestens der Note „ausreichend“ besteht.
- Fachliche Eignung nach
§ 30 BBiGFachlich geeignet ist, wer
- einen Abschluss in einem Ausbildungsberuf der jeweilig auszubildenden Fachrichtung vorweisen kann.
- eine Abschlussprüfung vor einer Behörde oder an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in der jeweilig auszubildenden Fachrichtung bestanden hat.
- einen Abschluss an einer deutschen Hochschule in der entsprechenden Fachrichtung vorweisen und mindestens ein Jahr praktische Berufserfahrung nachweisen kann.
Wie sieht die Ausbilderschein-Vorbereitung im BZE aus?
Ablauf | Präsenz- seminare | Online- Kurse |
Anmeldung zum Kurs | spätestens 7 Wochen vor Seminarbeginn | spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn |
Anmeldung zur IHK-Prüfung | übernimmt das BZE für Sie | übernehmen Sie selbst bei Ihrer zuständigen IHK |
Vorbereitung | - 7 Wochen vor Seminarbeginn Buch "Endlich Klartext" (kostenfrei) zum Selbststudium vorab, | - Buch "Endlich Klartext" (kostenfrei) zum Selbststudium vorab, |
Seminarstart | immer montags um 08:20 Uhr | je nach Durchführungsvariante |
Prüfungs- vorbereitung (schriftlicher Teil) | montags bis mittwochs Vorbereitung auf prüfungsrelevante Themen, Veranschaulichung möglicher Prüfungsfragen und Beantwortung aller Fragen zur theoretischen Prüfung | je nach Durchführungsvariante Vorbereitung auf prüfungsrelevante Themen, praxisnahe Veranschaulichung möglicher Prüfungsfragen und Beantwortung aller offenen Fragen zur schriftlichen Prüfung |
Schriftliche Prüfung | donnerstags von 08:00 bis 11:00 Uhr | Prüfung findet an dem BZE-Standort statt, an dem der Vorbereitungskurs durchgeführt wird; kein Ortswechsel zur IHK | Termin wird zeitnah von Ihrer IHK mitgeteilt |
Prüfungs- vorbereitung (praktischer Teil) | donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr freitags von 08:20 bis 17:30 Uhr | je nach Durchführungsvariante |
Praktische Prüfung | samstags | Termin wird zeitnah von Ihrer IHK mitgeteilt |
Wie sieht die Prüfung zum Ausbilder aus?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilbereichen: einem schriftlichen und einem praktischen. Jeder Prüfungsteilnehmer, der im BZE an einem Ausbilderkurs teilnimmt, erhält vorab das Buch „Endlich Klartext“, was in den Seminarkosten inbegriffen ist (ausgenommen: Kurzseminare Online und Präsenz, die ausschließlich auf den praktischen Prüfungsteil vorbereiten).
Im schriftlichen Teil, der auf maximal drei Stunden Bearbeitungszeit ausgelegt ist, werden die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse anhand von rund 80 Aufgaben (Multiple-Choice) abgefragt. Insgesamt müssen in diesem Bereich mindestens 50 von 100 möglichen Punkten erreicht werden.
Bei allen Vorbereitungskursen im BZE bereiten die Dozentinnen und Dozenten die Prüfungsteilnehmer auf prüfungsrelevante Themen vor, veranschaulichen praxisorientiert mögliche Prüfungsfragen und klären alle Unsicherheiten zum theoretischen Prüfungsgebiet.Im praktischen Teil der Prüfung hält der Prüfling eine PowerPoint-Präsentation vor dem Prüfungsausschuss, deren Konzept er zuvor schriftlich eingereicht hat. Anschließend erfolgt ein kurzes Prüfungsgespräch.
Wer beide Prüfungsteile mit mindestens der Note "ausreichend" besteht, erhält den AEVO Ausbilderschein.
Gut zu wissen: Der schriftliche und der praktische Teil der Prüfung finden nie an ein und demselben Tag statt.